Riester Rente: Reise ins Ungewisse
Normalerweise sollten die Anleger der Riester Rente bereits seit dem Abschluss des Vertrages wissen, welche Leistungen sie im Alter von dieser staatlich geförderten Altervorsorge zu erwarten haben. Auch sollten die Kunden über die Höhe der Kosten ins Bild gesetzt worden sein. Im Jahr 2008 hatte die Bundesregierung hier klare Formulierungen in Bezug auf die Informationspflicht vorgeschrieben. Die Bilanz verdeutlicht allerdings, dass die Riester Rente für die Anleger noch immer eine Reise ins Ungewisse ist.
Riester Rente ist noch immer undurchsichtig für den Verbraucher
An die klassische Riesterrentenversicherung haben sich mittlerweile drei weitere Produkte angeschlossen. Es gibt den so genannten Wohn Riester, den Riester Rente Fondssparplan sowie den Banksparplan. Der Banksparplan nimmt hierbei allerdings eine Sonderstellung ein, da er lediglich von einigen wenigen Geldinstituten angeboten wird. Die Kostenunterschiede der einzelnen Produkte sind zum Teil immens. So weist die klassische Variante Kosten für Verwaltung und Abschluss in Höhe von bis zu 20 Prozent auf. Die fondsgebundene Variante ist für bereits bis zu 5 Prozent zu erhalten. Um diese Kostenunterschiede weiß eine Vielzahl der Anleger allerdings in der Regel nicht.
Anbieter verursachen fehlende Transparenz
In aller Regel bewerben Anbieter die teuersten Produkte der staatlich geförderten Altersvorsorge und informieren dabei die Kunden oftmals ungenügend über die zu erwartenden Kosten. Die geht stets zu Lasten der Verbraucher. Viele Kunden sind im Verlauf der Ansparphase über die Höhe der Kosten überrascht und fragen sich so, ob die Riester Rente tatsächlich sinnvoll ist. Von der klassischen Variante ist in aller Regel abzuraten, da hiervon lediglich die Anbieter zu profitieren wissen. Die zu erwartende Provision bei Vertrieb ist bei diesem Produkt für die Makler die höchste aller möglichen Formen. Daher bewerben sie auch nur dieses Produkt.
Riester Rente im Ausland
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes kippte in 2009 die bestehenden Regelungen für Rentner, die ihren Hauptwohnsitz im
Ausland hatten. Bislang hatten diese ihre staatliche Förderung noch zurückzuzahlen, wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland hatten. Mittlerweile dürfen auch sie ihre erhaltenen Zulagen behalten. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass sie den Wohnraum eigenständig nutzen und in einem Land der Europäischen Union leben. Weitere Informationen sind unter
http://www.riester-rente.eu/ zu erhalten.